Fragen und Antworten
Wo muss ich überall meinen Namen ändern nach der Hochzeit?
Vor der Hochzeit laufen die Vorbereitungen auf Hochtouren. Einladungen werden verschickt, Blumengestecke werden bestellt, Brautkleider werden ausgesucht, der Hochzeitsfotograf wird gebucht und dazu kommt noch jede Menge Probeessen. Nur um einige Beispiele zu nennen. Das Ganze klingt viel weniger spaßig als es ist, steckt doch eine Menge Arbeit hinter den Vorbereitungsprozessen für eine Hochzeit. Aber auch die Nachbereitung hat es in sich. Vor allem dann, wenn der Nachname des Ehepartners übernommen wird.
Nachbereitung Hochzeit – Namensänderung zuerst auf Behörden
Bevor ihr mit eurem Namensänderungsmarathon beginnt, solltet ihr ausreichend Kopien eurer Hochzeitsurkunde vorliegen haben. Die werdet ihr brauchen. Am besten beginnt ihr beim Einwohnermeldeamt, auf dem ihr einen neuen Personalausweis und gegebenenfalls auch Reisepass beantragt. Der neue Nachname wird außerdem auf der Lohnsteuerkarte vermerkt. Das Finanzamt wird darüber automatisch benachrichtigt. Weiter geht’s mit der Führerscheinstelle. Eventuell müssen neben dem Führerschein auch die Fahrzeugpapiere geändert werden. Wird Arbeitslosengeld, Kindergeld oder sonstige staatliche Unterstützung bezogen, muss spätestens nach der Hochzeit auch auf den zuständigen Behörden der neue Nachname und Familienstand angegeben werden.
Kredit- und Versicherungsanbieter nach der Hochzeit informieren
Sobald die Behörden abgehakt sind, sollten sich die Banken und Kreditinstitute vorgenommen werden. Hier ist Eile gefragt, damit es nicht zur bösen Überraschungen aufgrund unzustellbarer Rechnungen kommt. Die Krankenkasse muss ebenso über den neuen Namen informiert werden. Genau wie alle anderen Versicherungsträger: Altersvorsorge, Haftpflicht, Unfallversicherung etc..
Bei allen weiteren Privatverträgen wie Zeitschriftenabos, Telefon- und Internetanbietern oder der GEZ kann sich etwas mehr Zeit gelassen werden. Früher oder später müssen jedoch auch diese über die Namensänderung nach der Hochzeit in Kenntnis gesetzt werden.
Neuer Nachname auf dem Arbeitsvertrag
Der eigene Chef muss nicht zwangsweiße zur Hochzeit eingeladen werden. Dennoch darf man auch ihm sein Glück nicht verschweigen. Der Arbeitgeber sollte schnellstmöglich über die Namensänderung informiert werden. Meistens sucht man dafür das Personalbüro auf, das gegebenenfalls einen neuen Arbeitsvertrag ausstellt.
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